Gerätekontrolle

Die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten hat das Ziel, verschleiß- und alterungsbedingte Mängel aufzuzeigen und zu beseitigen, die ansonsten zu Lasten der Dosier- und Verteilungsgenauigkeit gehen.

Gerätekontrolle – „Spritzen-TÜV“

Alle Maschinen, die Sie bei uns erhalten, egal ob Neu, Gebraucht oder Umbauten bekommen den „Spritzen-TÜV“ nach § 7 Abs. 3 PflSchMVO, dieser ist 3 Jahre gültig.

Als weiteren Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit ganzjährig Ihre Maschinen bei uns zu prüfen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

Für die richtige Durchführung garantieren unsere geschulten Mitarbeiter, die nach den aktuellen Richtlinien Ihre Spritze prüfen.

Sollte Ihre Maschine „durchfallen“, sorgen wir dafür, dass Ihre Maschine richtig eingestellt und wenn nötig repariert wird.

Bei unserem modernen mobilen Spritzenprüfstand setzen wir auf ein Gerät der Fa. Herbst Prüftechnik.

Die Fa. Herbst arbeitet eng mit dem JKI zusammen, so dass wir auch für die Zukunft bestens gerüstet sind.

Richtig zur Kontrolle!

Eine gute Vorbereitung auf den Termin zur Gerätekontrolle spart Kosten und Zeit.

Wenn Sie ein paar Dinge beachten und vor dem Prüftermin erledigen, erleichtert das uns und Ihnen die Geräteprüfung.

Viele Prüfkritieren können Sie vorab selbst kontrollieren und die vorhandenen Mängel ggfs. abstellen.

  • Gelenkwelle, Zapfwellen-, Keilriemenschutz heile?

  • st eine Ablage für die Gelenkwelle vorhanden?

  • Das Öl in der Pumpe „milchig“ oder weg?

  • Funktioniert das Rührwerk (sichtbare Umwälzung)?

  • Füllstandsanzeige in Ordnung / lesbar?

  • Funktioniert die Armatur, Regelung, Abschaltung?

  • Manometer heile?

  • Schläuche sauber verlegt (ohne Knickstellen/nicht im Düsenstrahl)?

  • Filter und Düsen sauber?

  • Tropfen die Düsen nach?

  • Gestänge gerade?

  • Maschine dicht (Fass, Schläuche, Armatur etc.)?

Vereinfacht gesagt: Alles was dran ist muss ordnungsgemäß funktionieren!

Diese Liste erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit und die Eigenkontrolle ersetzt nicht die Gerätekontrolle.

Durch das Dreijährige Prüfintervall ist es sinnvoll, die Eigenkontrolle regelmäßig selbst vorzunehmen, damit Sie sicher sein können, das die Mittel auch dahin kommen wo sie hingehören.Und wenn Sie sich nicht mehr sicher sind ob Ihre Düsen eine saubere Querverteilung hinbekommen, lassen Sie sie prüfen.

NEU – Prüfung von Karrenspritzen, Gießwagen, Schlauchspritzen etc.

Auszug Pflanzenschutz-Geräteverordnung

Abschnitt 2, Kontrolle von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
§ 3 Grundsatz der Prüfung
( 1 ) Verfügungsberechtigte und Besitzer haben ihre in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte, mit Ausnahme der in Anlage 3 aufgeführten Pflanzenschutzgeräte, in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren durch eine Kontrollstelle prüfen zu lassen. Kontrollstellen im Sinne dieser Verordnung sind amtliche Kontrollstellen, amtlich anerkannte Kontrollwerkstätten oder amtlich anerkannte Kontrollpersonen. Soweit in § 4 nichts anderes bestimmt ist, beginnt der Zeitraum von sechs Kalenderhalbjahren am 6. Juli 2013.

Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Pflanzenschutzgerätearten, die nicht nach § 3 kontrolliert werden müssen:
Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte,

  • Sprühflasche

  • Druckspeicherspritzen

  • Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber

  • handbetätigte Rückenspritzgeräte

  • motorbetriebene Rückenspritzgeräte oder

  • motorbetriebene Rückensprühgeräte.

Das bedeutet, dass alle anderen Pflanzenschutzgeräte kontrolliert werden und bis zum 30.06.2016 eine amtliche Kontrollplakette erhalten müssen, wenn Sie weiter genutzt werden sollen.

Die technischen Anforderungen die an die einzelnen Pflanzenschutzgeräte gestellt werden, damit eine Prüfplakette vergeben werden kann sind von Gerät zu Gerät leicht unterschiedlich, orientieren sich aber grundsätzlich an folgenden Merkmalen:

Pflanzenschutzgeräte müssen so beschaffen sein, dass

  • sie zuverlässig funktionieren

  • sie sich bestimmungsgemäß und sachgerecht verwenden lassen

  • sie ausreichend genau dosieren und verteilen

  • sie sich sicher befüllen lassen

  • sie gegen Verschmutzung so gesichert sind, dass ihre Funktion nicht beeinträchtigt wird

  • Pflanzenschutzmittel nicht unbeabsichtigt austreten können

  • der Vorrat an Behandlungsflüssigkeit leicht erkennbar ist

  • sie sich leicht, genügend genau und reproduzierbar einstellen lassen

  • sie ausreichend mit genügend genau anzeigenden Betriebsmesseinrichtungen ausgestattet sind

  • sie sich vom Arbeitsplatz sicher bedienen, kontrollieren und sofort abstellen lassen

  • sie sich sicher, leicht und völlig entleeren lassen

  • sie sich leicht und gründlich reinigen lassen und

  • die jeweils zu ihrer Kontrolle erforderlichen Messgeräte einfach angeschlossen werden können

Merkmale für die Kontrolle

Links zur Gerätekontrolle